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Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII

Die pädagogische Schulbegleitung nach §35a SGB VIII ist eine Maßnahme der Jugendhilfe, die Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Schule zur Verfügung steht. Sie soll sicherstellen, dass diese Kinder und Jugendlichen trotz ihrer individuellen Beeinträchtigungen am schulischen Leben teilhaben können.

Die pädagogische Schulbegleitung wird eingesetzt, wenn aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ein erhöhter Unterstützungsbedarf in der Schule besteht. Die Begleitung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte, die den Schülerinnen und Schülern im Unterricht sowie in Pausen und bei außerschulischen Aktivitäten zur Seite stehen.

Ziel der pädagogischen Schulbegleitung ist es, die individuelle Entwicklung und Bildung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu fördern. Die Begleitperson unterstützt sie dabei, den Unterrichtsstoff zu verstehen, Aufgaben zu bewältigen und soziale Kontakte zu knüpfen. Sie hilft auch bei der Organisation des Schulalltags und bei der Bewältigung von Konflikten.

Die Kosten für die pädagogische Schulbegleitung werden in der Regel von den örtlichen Jugendämtern übernommen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Feststellung des Bedarfs durch das Jugendamt sowie eine Zustimmung der Eltern.

Die pädagogische Schulbegleitung nach §35a SGB VIII ist ein wichtiges Instrument, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen und ihre Chancen auf Bildung und persönliche Entwicklung zu verbessern.

Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Antragstellung und die Bewilligung.