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Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dient der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen möglichst selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, die individuell auf den Bedarf der betroffenen Person zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Assistenzleistungen: Hierzu zählen zum Beispiel persönliche Assistenz, Begleitung bei Arztbesuchen oder Hilfe im Haushalt.
  • Hilfen zur schulischen und beruflichen Bildung: Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung beim Besuch einer Regelschule oder bei der Ausbildung.
  • Wohnraumversorgung: Hierzu gehören zum Beispiel Hilfen beim Wohnen in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft.
  • Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche oder bei der Ausübung eines Berufs.
  • Hilfen zur sozialen Teilhabe: Hierzu gehören zum Beispiel Freizeitangebote oder Maßnahmen zur Integration in die Gesellschaft.

Die Eingliederungshilfe wird in der Regel vom örtlichen Sozialhilfeträger gewährt. Die Leistungen werden individuell festgelegt und können sich je nach Bedarf ändern. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen.